Sturmschäden

Die Entfernung der Schäden bezahlt die Gebäudeversicherung. Das Wurzelstockfräsen nach einer Not-Fällung bezahlen die Versicherungen in der Regel leider nicht. Nach der Leistungserbringung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachte Leistung, die Sie dann individuell mit Ihrer Versicherung abrechnen können.

Rufen Sie uns im Schadensfall sofort an, wir stehen Ihnen immer auch kurzfristig zur Verfügung.